Basis der verbindlichen Zusammenarbeit zwischen dem Coach und der Klientin bzw. dem Klienten ist ein Coaching-Vertrag, der nach dem ersten Kennlerngespräch aufgesetzt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. Darin kann das Thema des Coachings festgehalten werden – zum Beispiel „Karriere-Coaching“ – sowie weitere Punkte wie
Sitzungstermine sind verbindlich.
Vereinbarte Sitzungen können bis 48 Stunden vorher kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei einer Absage mit weniger als 48 Std. Vorlauf werden 50 % des Sitzungshonorars in Rechnung gestellt, bei einer Absage mit weniger als 24 Std. Vorlauf oder bei unangemeldetem Nichterscheinen 100 % des Sitzungshonorars.